Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Details in der Datenschutzerklärung »

Einverstanden
Sommer, Herbst, Winter und Frühling am Starnberger See
Das Fünf-Seen Land liegt südlich von München und umfasst den Starnberger See im Osten, den Ammersee im Westen, Wörth- und Pilsensee, die beiden kleinen Seen westlich vom Ammersee und den Weßlinger See im Norden.

Tauchen erlaubt: Im Ammersee sowie im Starnberger See darf getaucht werden. Allerdings gibt es räumliche und zeitliche Einschränkungen. Deshalb sollte man sich unbedingt vorher bei den ansässigen Tauchvereinen oder -basen erkundigen. Und für den Wörthsee wird eine Genehmigung benötigt!

Tauchperle
Grafstraße 26
82335 Berg

Tauchschule Orca
Dürrbergstraße 13a
82335 Berg-Assenhausen

Max Holiday Diving Tauchschule & Shop
Münchener Straße 7
82131 Gauting

SeaWorld Tauchsport GmbH
Gautinger Straße 32
82121 Stockdorf

Tauch-Sport Club Starnberg e.V.
Enzianstr. 1a
82319 Starnberg

Starnberger See

Keine Nachttauchgänge, nur bestimmte Bereiche. Vom 1. November bis 15. März besteht südlich des "Höllgraben" (kleine Brücke nach der Kapelle) ein Tauchverbot. Wegen der stattfindenden Laich darf nicht getaucht werden. Bitte haltet Euch an die Beschränkung

Ammersee

Nachttauchverbot (ab einer Stunde nach Sonnenuntergang). In Bereichen der Bäder und Freibadgelände darf während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) nicht getaucht werden

Starnberger See

Auszug aus der Allgemeinverfügung:

Das Sporttauchen mit Atemgerät ist im Starnberger See unter folgenden Auflagen und Bedingungen erlaubt:

Das Tauchen im Bereich des Hafens der Staatlichen Seenschiffahrt, der Schiffahrtslinien, Landungsstege, Bojenfelder und des Wasserskigebietes ist verboten. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Das Tauchen ist ebenfalls an privaten Steganlagen sowie Boots- und Badehütten untersagt.

Im Bereich von Laichschonstätten von Fischen (z. B. an Bacheinläufen), im Bereich von der Fischerei dienenden Geräten (z. B. Netze und Reusen sowie deren Anker und Markierungen), im Bereich von Fischunterständen (sog. Beizen) sowie im Umkreis von 100 m von Netzgehegen zur Jungfischzucht ist das Tauchen verboten.

Werden bei einem Tauchgang der Fischerei dienende Geräte aufgefunden, dürfen diese nicht berührt werden. Im Bereich der in der Karte dargestellten Schutzzonen ist das Tauchen ganzjährig verboten.

Für die Schutzzone im Bereich Landkreisgrenze Starnberg/ Bad Tölz-Wolfratshausen und der Ortstafel Ammerland gilt für die Zeit vom 1. November bis 15. März ein befristetes Tauchverbot zum Schutz der Brutplätze der Seesaiblinge.

Im Bereich der in der Karte dargestellten Schonzonen 1,2,3 (Winterrast für Wasservögel) sind Tauchgänge in der Zeit vom 1. September bis 31. März nur direkt vom Ufer aus gestattet.

Das Tauchen ist so durchzuführen, daß niemand belästigt wird. Auf Badende ist Rücksicht zu nehmen. Das Auftauchen hat in gebührendem Abstand zu erfolgen. Fische dürfen nicht gezielt gestört werden (etwa zum Fotografieren), ihre Störung im Winterlager ist zu vermeiden. Das Tauchen ist bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.

Die Tauchgänge sind so durchzuführen, daß jegliche Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann.

Die Ufer sowie die Ufervegetation dürfen nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.

Die Beschädigung oder Entnahme von submerser Vegetation oder von Schwimmblattpflanzen ist nicht zulässig.

Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Stoffe im See oder an den Ufern verbleiben.

Das Auffüllen von Atemluftflaschen im Freien ist verboten.

Grabungen und Erdbewegungen aller Art dürfen nicht durchgeführt werden.

Der Fund von Bodendenkmälern (z. B. Einbäume, Reste vorgeschichtlicher ”Pfahlbausiedlungen", Geräte aus Stein, Knochen, Holz, Ton und Metall, Münzen, Gefäße, Werkzeuge oder dergleichen) ist unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind unverändert zu belassen, bis das Landesamt für Denkmalpflege eine Bergung der Gegenstände gestattet.

Die nach der Freigabe durch das Landesamt für Denkmalpflege geborgenen Gegenstände sind diesem unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben,

Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, dem Freistaat Bayern auf dessen Verlangen das Alleineigentum an den gefundenen bzw. geborgenen Gegenständen unentgeltlich zu überlassen oder zu verschaffen.

Ammersee

Räumliche Beschränkungen

Es gibt aus Naturschutzgründen Tauchverbotszonen, die in der Karte hinterlegt sind.

Zusätzliche Regelungen: Es gilt ein Tauchverbot in folgenden Bereichen:

* Iinnerhalb der 100m Zone von Anlegestellen der staatlichen Schifffahrt sowie im Bereich der Kurslinien.
* Im Bereich der ausgewiesenen Laichschonstätten für Fische
* Im Umkreis von 100m von Netzgehege zur Jungfischaufzucht sowie sonstigen Einrichtungen der Fischerei
* Während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) im Bereich von Bädern und öffentlichen Freibadgelände.
* In Bereichen, in denen Interessen Dritter berührt werden (z-B.Bojenfelder, Boots- und Badehütten, Boots- und Badestege…)
* Im Bereich von Schilf- und Röhrichtzonen sowie in mit anderen Wasserpflanzen bestandenen Uferbereichen.
* Im Mündungsbereich der Alten Ammer.
* Im Bereich der Messeinrichtungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim i. OB.

(Quelle: Amtsblatt des Landkreises Landsberg a. Lech)


Allgemein zugängliche Uferbereiche für Tauchgänge

Erholungsgebiet Kempfenhausen

Badewiese unterhalb des Keller-Verlages sowie Grundstück an der Abzweigung Seestraße/Uferweg, Gemeinde Berg (mit Ausnahme der Flur-Nr. 544, Gemarkung Berg) der Bereich 500 m südlich Dampfersteg Leoni bis Ortsschild Ammerland (mit Ausnahme der eingefriedeten Grundstücke)

der Bereich 750 m südlich Dampfersteg Ammerland (siehe Karte)

Erholungsgebiet Ambach

im Bereich der Gemeinde Tutzing der Uferabschnitt zwischen Midgardhaus und dem Nordbad sowie die Freibäder der Gemeinden Tutzing und Feldafing

Badeplatz Seelaich der Gemeinde Pöcking

Badeplatz Paradies in Possenhofen das sogenannte Steininger-Grundstück (zwischen dem Sportgelände der TU München und dem Münchner Yachtclub)

Für Beschreibungen der einzelnen Tauchplätze suchen Sie bitte im Tauchseen-Portal unter Ammersee oder Starnberger See, "Tauchplatzname".

Das Tauchseenportal wurde vom Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) erstellt. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).


Google
Web Tauchen - Starnberger See

 
Weblike.de